Grundsteuerreform in Bayern
Ab 2025 wird die Grundsteuer in Bayern nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Zu diesen Neuerungen hat die Verwaltungsgemeinschaft Wald eine eigene Seite mit ausführlichen Informationen auf ihrer Homepage eingerichtet, um Bürgerinnen und Bürgern den Übergang zu erleichtern, zu finden unter unten angegebenen Links.
Das Steueramt weist Grundstückseigentümer darauf hin, dass derzeit die Phase der Registrierung im Online-Finanzamt Elster zu erledigen ist; erste gedruckte Formulare werden in den Rathäusern Wald und Zell ab Juli 2022 erwartet.
Rückfragen zur Höhe der künftigen Höhe der Grundsteuer, aber auch zur Grundsteuererklärung können im Rathaus in der Registrierungsphase nicht beantwortet werden. Zur Abgabe der Grundsteuererklärung hat die Bayerische Steuerverwaltung eine telefonische Hotline unter Tel. 089 – 30 70 00 77 eingerichtet.
Zudem verweisen wir auf die Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern, die fortlaufend um neue Inhalte aktualisiert und erweitert wird:
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