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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll. 

Die Gemeinde Zell ist daher bemüht, die Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BBG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.01.2024 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der Selbstbewertung der Gemeinde Zell. 

 

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Link können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

 

Durchsetzungsverfahren

Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail:
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html